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Mit der Mofaprüfbescheinigungmehr Freiheit genießen!

Melden Sie sich jetzt in unserer Fahrschule an.

Die Mofaprüfbescheinigung Klasse M ist der erste Schritt zu mehr Mobilität. Seit 2013 handelt es sich bei der Klasse M nicht mehr um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung, die Jugendliche bereits im Alter von 15 Jahren erwerben können. Die Ausbildung kann sechs Monate vor dem 15. Geburtstag starten. 

Trotzdem ist die Fahrerlaubnis nach wie vor überwiegend als Führerschein bekannt. Selbstverständlich können Sie die Mofaprüfbescheinigung in unserer Fahrschule in Weil am Rhein machen. Unser erfahrenes Team freut sich schon, Sie auf dem Weg zum ersten eigenen Fahrzeug kompetent zu begleiten.

Definition Klasse M – Mofaprüfbescheinigung

Mit der Mofaprüfbescheinigung ist es erlaubt, Kleinkrafträder inklusive Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 50 Kubik Hubraum zu führen. Bei Fahrschülern, die noch nicht volljährig sind, müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zu der Fahrausbildung geben.

Sowohl ein theoretischer als auch ein praktischer Teil ist während der Ausbildung vorgesehen, es ist jedoch nur eine theoretische Prüfung nötig. Gültig ist die Prüfbescheinigung lediglich in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen zur Mofaprüfbescheinigung

Unsere Fahrschüler, die eine Mofaprüfbescheinigung erwerben möchten, wenden sich oft unter anderem mit folgenden Fragestellungen an uns:

Besteht beim Mofa fahren eine Helmpflicht?

Ja, für Fahrten mit dem Mofa ist ein Helm zu tragen.

Sind für die Mofaprüfbescheinigung ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben?

Zwar ist für den Erwerb der Prüfungsbescheinigung weder ein Sehtest noch ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben, wir empfehlen aber, beides aus Gründen der Sicherheit freiwillig absolvieren.

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