Begleitetes Fahren mit 17 mit uns zum Führerschein
Die Besonderheiten der Führerscheinklasse BF17.
Wir sorgen dafür, dass Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag sicher auf der Straße unterwegs sind – mit der Führerscheinklasse BF17! Sie haben die Möglichkeit, sich sechs Monate vor dem Erreichen des 17. Geburtstags in unserer Fahrschule für die Führerscheinausbildung Klasse B oder BE anzumelden.
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis unter 18 ist ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.
Definition begleitetes Fahren mit 17
Die Fahrerlaubnis BF17 gilt bis zum 18. Geburtstag und ermöglicht das Fahren eines Pkw in Beisein einer mindestens 30 Jahre alten Begleitperson, die seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzt und maximal einen Punkt ins Flensburg hat. Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Nach dem 18. Geburtstag muss keine weitere Prüfung abgelegt werden.
Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahren ohne Begleitperson erlaubt. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen. Den Führerschein in Form einer Chipkarte mit Foto stellt die zuständige Behörde erst nach dem 18. Geburtstag aus. Vorher ist neben der Bescheinigung über die bestandene Prüfung ein amtliches Ausweisdokument mit sich zu führen. Bitte beachte, dass der Führerschein BF17 nur in Deutschland und nicht im Ausland gültig ist.
Häufig gestellte Fragen zum begleiteten Fahren mit 17
Unsere Fahrschüler wenden sich unter anderem mit folgenden Fragestellungen an uns:
Wo muss die Begleitperson sitzen?
Innerhalb des Fahrzeugs, egal wo
Wer kann Begleitperson werden?
Als Begleitperson ist zugelassen, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt hat.