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Rollerführerschein in Weil am Rhein wir machen Sie fit für die Straße!

Der Führerschein ist schon ab einem Alter von 15 Jahren möglich.

Endlich ist es kein Thema mehr, wie Sie von A nach B kommen! Mit dem Rollerführerschein/Führerschein Klasse AM erhalten Sie ein großes Stück Lebensqualität – und das bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit, sofern Ihre Eltern ihr Einverständnis geben. 

Melden Sie sich jetzt in unserer Fahrschule für die Fahrausbildung an und Sie lernen bei erfahrenen Lehrern und auf modernen Rollern.

Definition Klasse AM – Rollerführerschein

Mit dem Führerschein Klasse AM, bis 2013 handelte es sich um die Klassen S und M, ist es möglich, Kleinkrafträder mit maximal 50 Kilometern Hubraum bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und 4 kW Dauer-Nennleistung bei einem Elektroantrieb zu führen. Der Erwerb des Rollerführerscheins ist bereits mit 15 Jahren möglich. Bis zur Vollendung gilt der Führerschein ausschließlich für Fahrten in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen zum Rollerführerschein

Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Fahrschüler besonders oft beschäftigen:

Wie lange dauert die Führerscheinausbildung in der Klasse AM?

Sowohl ein theoretischer als auch ein praktischer Teil sind innerhalb der Führerscheinausbildung vorgesehen. Es sind 14 Doppelstunden theoretischer Unterricht vorgeschrieben, wobei 12 Doppel-stunden das Grundlagenwissen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff behandeln. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden ist nicht nötig. In der theoretischen Prüfung sind 30 Fragen zu beantworten, die praktische Prüfung dauert 45 Minuten.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Rollerführerschein bewegen?

Neben Krafträdern und zweirädrigen Krafträdern sind dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge erlaubt. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Rollerführerschein oder möchten Sie sich direkt für die Führerscheinausbildung anmelden? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

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